Häufige Fragen

Wann ist eine Allergieabklärung sinnvoll?

 

Eine Abklärung ist beispielsweise in folgenden Situationen sinnvoll:

  • Störende Beschwerden (z.B. Beeinträchtigung durch Atembeschwerden oder Pollenallergie)
  • Gefährliche Beschwerden (Atemnot, akute Kreislaufprobleme, Nesselfieber; z.B. bei Insektengift-, Medikamenten- oder Nahrungsmittelallergien)
  • Die bisherige Behandlung funktioniert nicht
  • Die Diagnose ist unklar
  • Es ist schon zu Notfallsituationen mit Arzt- oder Spitalkonsultation gekommen
  • Es mussten wegen desselben Problems schon mehrere Ärztinnen/Ärzte konsultiert werden

Wie aufwändig ist eine Abklärung und was kostet sie?


Meist sind 2 Termine ausreichend, um eine definitive Diagnose zu stellen und die Behandlungs-möglichkeiten zu besprechen.

Ein Gespräch (Anamnese) wird immer durchgeführt; anschließend werden die nötigen Tests gemeinsam besprochen.

Für manche Fragestellungen (z.B. Kontaktallergien) sind weitere Termine nötig.

Da wir nötigen Allergie- und Lungenfunktionstests alle selbst durchführen, kann die Fragestellung fast immer abschließend beantwortet werden und es entfallen Konsultationen bei weiteren Spezialisten.
Die Kosten sind abhängig von der Fragestellung (Umfang der nötigen Untersuchungen).

Alle Tests und Behandlungen werden im Rahmen der Grundversicherung von den Krankenkassen übernommen  (Ausnahme: einige Hautpflegeprodukte werden von den Versicherern nicht erstattet).


Welche Medikamente muss ich vor der Allergieabklärung absetzen?


Das hängt davon ab, welche Tests durchgeführt werden. Lassen Sie sich von uns telefonisch informieren, ob Sie Medikamente absetzen müssen.
Sollten Sie starke Beschwerden haben und deshalb auf Ihre momentanen Medikamente angewiesen sein, können Sie diese weiterhin einnehmen.


In welcher Jahreszeit kann man eine Abklärung bei Pollenallergie durchführen?


Jederzeit, die Saison spielt keine Rolle.

Vor einem Hauttest müssen jedoch alle Antihistaminika mind. 5 Tage abgesetzt werden.


Ab welchem Alter können Kinder abgeklärt werden?

 

Allergietests kann man ab dem Säuglingsalter mit derselben Aussagekraft wie bei Erwachsenen durchführen.

Hauttests (Pricktests) sind ungefährlich und kaum schmerzhaft. Je nach Fragestellung kann auch eine venöse Blutentnahme nötig sein.
Lungenfunktionstests und FeNO-Messungen sind kooperationsabhängig etwa ab Vollendung des 5. Lebensjahres möglich.


Ich bin nicht sicher, ob ich mein Problem bei Ihnen abklären lassen kann.


Gerne beraten wir Sie telefonisch, ob Sie bei uns an der richtigen Adresse sind. 


Ich habe gehört, es sei sehr aufwändig und schwierig, Nesselfieber und Allergien abzuklären und häufig komme nichts dabei heraus.

 

Derartige Aussagen stammen von medizinischen Laien oder aus längst vergangenen Zeiten und sind unzutreffend. Die Fragestellung kann durch die allergologische Abklärung in mindestens 95% eindeutig beantwortet werden, so dass ein klares Procedere resultiert.


Kann ich mich direkt anmelden, ohne Überweisung durch den Hausarzt?


Dass Sie sich selbst anmelden, ist möglich bei klaren Fragestellungen (z.B. Frage nach Hyposensibilisierungs-Möglichkeit) oder eindeutigen allergischen Beschwerden,  abhängig von Ihrem Versicherungsmodell. Nähere Informationen: Igomed.

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, wenn unsicher ist, ob es sich überhaupt um allergische Beschwerden handelt (z.B. isolierte Magen-Darm-Beschwerden, Hautprobleme), oder wenn Sie bereits bei uns in Abklärung/Behandlung waren. Sie/er wird Sie gegebenenfalls an uns überweisen.